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Videoüberwachung

In Ihrem Geschäft, Büro verschwinden Unterlagen, Gegenstände Bargeld oder sonstige Sachen auf unerklärlicher Weise? Verdächtigen Sie sogar jemanden, aber ohne Beweis wollen Sie niemanden fälschlicherweise verdächtigen?

Solche oder ähnliche Fälle gibt es immer wieder und wo eine personelle Observation nicht möglich erscheint, empfehlen wir die Installation einer Videoüberwachungsanlage.
Denn eine verdeckte Videoüberwachung ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ausdrücklich am Arbeitsplatz möglich. (BAG 5AZR116/86)

Je nach der örtlichen Begebenheit kommt hier eine funkgesteuerte oder eine kabelgebundene Videoüberwachungsanlage zum Einsatz. Die Rekorder haben hierfür eine Aufzeichnungskapazität bis zu mehreren Wochen, um eine lückenlose Aufzeichnung zu bekommen, die auch gerichtsverwertbar ist.

Die Auswertung der Aufzeichnungen kann wahlweise durch Sie direkt oder durch einen unserer Mitarbeiter erfolgen.